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  • Klage

    Als Klage bezeichnet man den Antrag auf gerichtliche Entscheidung durch die Klägerin/den Kläger gegen die Beklagte/den Beklagten (vor allem im Zivilprozess). Sie ist ein Mittel, um bestimmte Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.

    Hinweis

    Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.

    Letzte Aktualisierung: 12. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion