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  • Jugendgefährdende Medien, Gegenstände und Dienstleistungen

    Hinweis

    In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. der Jugendliche gerade aufhält.

    Aktuelle Informationen zu jugendgefährdenden Medien, Gegenständen und Dienstleistungen in den verschiedenen Bundesländern

    Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion