Zum Inhalt springen
  • Israelitische Religionsgesellschaft – Eintritt

    Allgemeine Informationen

    Eintritt einer jüdischen Person in die Israelitische Religionsgesellschaft:

    Die Aufnahme in die Israelitische Religionsgesellschaft ist mit einem persönlichen Gespräch mit dem Oberrabbiner der Kultusgemeinde verbunden.

    Voraussetzungen

    • Ausgefülltes und selbst unterschriebenes Antragsformular
    • Hauptwohnsitz in Österreich (die österreichische Staatsbürgerschaft ist nicht notwendig)
    • Persönliche Dokumente im Original:
    • Bestätigung der Meldung
    • Ishur Yahadut – anerkannte Rabbinatsbestätigung des jüdischen Status
    • Optional:
      • Heiratsurkunde/Ketuba
      • Scheidungsbestätigung des Beit Din

    Tipp

    Die Israelitische Kultusgemeinde in Wien erteilt Ihnen genaue Auskünfte darüber, welche Papiere und Unterlagen für den Eintritt in die Religionsgesellschaft mitzubringen sind.

    Zusätzliche Informationen

    Der Eintritt einer nicht-jüdischen Person in die Israelitische Religionsgesellschaft ist mit einer längeren Vorbereitungszeit von ein bis zwei Jahren verbunden.

    Personen, die in die Israelitische Religionsgesellschaft aufgenommen werden wollen, wird von Seiten der Kultusgemeinde empfohlen, zuerst schriftlich Kontakt aufzunehmen. Das Schreiben an die Kultusgemeinde soll eine Vorstellung der Person sowie eine Begründung enthalten, warum diejenige Person dieser Religionsgesellschaft beitreten möchte.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 14. Juni 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion